Datenschutzinformation / Fernwartungsauftrag


Datenschutzinformation

Der Schutz Ihrer persönlichen und personenbezogenen Daten ist für das enodia IT Systemhaus ein wichtiges Anliegen, welches wir sehr ernst nehmen.

Großen Wert legen wir auf die Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Aus diesem Grund setzen wir Herrn Michael Frankfurter als sachkundigen Datenschutzbeauftragten bei uns ein.

Fernwartung stellt eine Auftragsverarbeitung (AV) gemäß Art. 28 DS-GVO dar. Sie können einen AV mit uns vereinbaren. Für weitere Datenschutzanforderungen wenden Sie sich bitte an datenschutz@enodia.de.


Zustimmung Nutzung enodia IT Systemhaus Remote

Um IT-Probleme aus der Ferne schnell lösen zu können, bieten wir die Installation einer besonderen Fernwartungslösung, „enodia IT Systemhaus Remote“, an.

Die Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass sie neben der reinen Zugriffsmöglichkeit auch Zustandsinformationen über Hard- und Software sowie einen Änderungsbericht des Problemgeräts mitübermittelt und uns dadurch die Fehleranalyse erleichtert.

Zusätzlich erhalten alle Benutzer auf Wunsch ein Symbol im Info-Bereich der Windows-Taskleiste (links neben der Uhr), mit dem sie mit der rechten Maus-Taste Hilfe aus der Ferne anfordern können. Es kann hierbei, komfortabel für den Benutzer, automatisch ein Bildschirmfoto mitübermittelt werden.

Jeder einzelne Fernzugriff mit enodia IT Systemhaus Remote wird datenschutzkonform protokolliert und auf einem zentralen Server abgespeichert.

Für den Betrieb der enodia IT Systemhaus Remote-Lösung wird ein kleines Programm, ein sogenannter Agent, auf allen Systemen ausgerollt, die Benutzersupport erhalten möchten. Dieser Agent übermittelt täglich Zustandsinformationen von Hard- und Software über eine gesicherte SSL Verbindung über das Internet an das enodia IT Systemhaus und vermittelt die Verbindung für eine Fernwartungsanfrage.

Fernzugriff bedeutet, dass ein Techniker über eine Internetverbindung Zugriff auf Ihre Geräte nimmt. Dazu wird eine Fernzugriffssoftware verwendet, mit welcher eine Maus und Tastatursteuerung der aktuell angemeldeten Benutzersitzung erfolgt. Dabei wird der Bildschirminhalt an das Technikergerät übertragen. Weiterhin ist ein Zugriff auf Systemebene wie bspw. Systemregistrierung, Dateisystem, Dienste und Kommandozeile im Hintergrund möglich, ohne den Benutzer zu stören.

Der Fernzugriff ist in jedem Falle kostenpflichtig und wird nach der aktuellen Service-Preisliste abgerechnet bzw. gegen bestehende Vereinbarungen wie bspw. Projektverträge, Serviceverträge, ServiceCard oder Managed Service Pakete verrechnet.



Firma: firma

Name:
Mailadresse:

Art der Fernwartung auf dem Server:

Art der Fernwartung auf den PCs:


Datum: 26.12.2024
ID: 2473

Unterschrift

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner