Durch den Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) werden medizinische Dokumente direkt und sicher über Ihre Telematikinfrastruktur (TI) versendet und empfangen.

Seit dem 01. Oktober 2021 gibt es den elektronischen Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Praxen zu den Krankenkassen. Dieser Versand ersetzt das Muster 1. KIM ist eine wichtige Voraussetzung für die Übermittlung der eAU. Für die elektronische Übermittlung an die Krankenkassen konnte die KBV gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband allerdings eine Übergangsregelung vereinbaren. Übergangsweise können Arztpraxen daher noch bis zum 01. Juli 2022 mit dem Muster 1 arbeiten, falls die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Versand noch nicht geschaffen werden konnten.

Für die eAU benötigen Ärzte neben einem KIM-Dienst einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor). Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektoranbieter bereitstellen. Außerdem ist ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.

Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen wird ferner ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben alle an die TI angeschlossenen Praxen.

Ab dem 01. Juli 2022 werden dann nicht nur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die Krankenkassen elektronisch übermittelt, sondern auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die Arbeitnehmer.

eArztbriefe dürfen seit dem 01. April 2021 ebenfalls nur noch über KIM verschickt und abgerechnet werden.

eRezepte können seit dem 01. Oktober 2021 freiwillig ausgestellt werden. Ab dem 01. Januar 2022 wird dies allerdings verpflichtend sein. Dann muss das elektronische Rezept bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung genutzt werden.

KIM funktioniert wie ein E-Mailprogramm. Ihre Nachricht und die darin enthaltenen Dokumente werden verschlüsselt versendet und erst wieder beim Empfänger entschlüsselt. KIM lässt sich in die vorhandene Praxissoftware integrieren, was die Anwendung komfortabel macht. Grundvoraussetzung zur Verwendung von KIM ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit einem E-Health-Konnektor oder ePA-Konnektor.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von KIM, kontaktieren Sie uns noch heute:

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