Die aktuelle Cyberattacke auf das Uniklinikum in Düsseldorf zeigt, dass die Cyberkriminalität immer und überall anwesend ist. Diese Attacken rollen neue Diskussionen über die Haftung eines solchen Angriffes auf. Bei einem Verstoß gegen die DSGVO gibt es bereits die ersten Bußgeld Strafen. Nun rückt auch die IT Sicherheit in den Fokus der Öffentlichkeit. Hier ist es denkbar, dass in Zukunft bei Firmen, in denen sicherheitsrelevante Aspekte wissentlich für einen längeren Zeitraum außer Acht gelassen werden und es dadurch zu einem Angriff kommt, auch ein zusätzliches Augenmerk auf die Unternehmensverantwortlichen gelegt wird. Folgende Punkte sollten in jedem Unternehmen beachtet werden:

  • Sicherheitsanweisung für Benutzer
  • Regelung der IT-Nutzung
  • Regelung der Internetnutzung
  • Leitlinie für Outsourcing
  • Virenschutzkonzept
  • Notfallvorsorgekonzept
  • Datensicherungskonzept
  • Archivierungskonzept

Gerne bieten wir Ihnen an, dass wir Ihre IT Sicherheit nach den neuen Richtlinien überprüfen. Sollten Sie Interesse daran haben, wenden Sie sich bitte direkt an Matthias Uehr: m.uehr@enodia.de. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier: www.unternehmensstrafrecht.de/cyberattacken-ruecken-verhaeltnis-von-it-sicherheit-und-strafrecht-in-den-blickpunkt/

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