KoCoBox MED+: Das ePA Upgrade ist verfügbar

Die KoCoBox MED+ hat die Zulassung als ePA Konnektor erhalten. Seit 02.03.2022 steht darüber hinaus mit der Version 4.2.16 ein Firmware Update bereit.

 

FAQs zum ePA Upgrade

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Teil der Telematikinfrastruktur (TI) und unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, ihren Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern medizinisch relevante Gesundheitsdaten wie z.B. Medikationspläne, Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, etc. zur Verfügung zu stellen. Die ePA wird sektorenübergreifend zur Verfügung stehen und wird so die beteiligten Akteure im Gesundheitswesen vernetzen und einen sicheren und schnellen Datenaustausch ermöglichen. Seit Januar 2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA als App anbieten.

Muss ich die ePA in meiner Praxis/Apotheke anbieten?
Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich dazu verpflichtet, die erforderliche Ausstattung für den Zugriff auf die ePA in ihren Praxen vorzuhalten und dies gegenüber ihrer Standesvertretung nachzuweisen (§ 341 Absatz 6 SGB V). Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung vertrags(zahn)ärztlicher Leistungen um 1%. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sind zudem verpflichtet, auf Wunsch des Patienten Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in die ePA zu übermitteln (§ 346 Absatz 1 und Absatz 3 SGB V).

Beachten Sie hierbei bitte folgenden aktuellen und wichtigen Hinweis hinsichtlich einer Übergangsregelung: Das dritte Quartal wird als Übergangsphase definiert. Noch vor dem 01.07.2021 waren nach der aktuellen Sprachregelung demnach die notwendigen Komponenten zu bestellen, der Rollout (Inbetriebnah­me) ist in Q3 umzusetzen. Praxen, die die Voraussetzung für die Teilnahme an der ePA noch nicht geschaffen haben (entweder fehlende Bestellung der Komponenten bis Ende des 2. Quartals oder keine Inbetriebnahme im 3. Quartal), droht eine Honorarkürzung des vertragsärztlichen Honorars i.H.v. 1%.

Auch für Apotheken ist die Nutzung der ePA gesetzlich vorgegeben:  So verweist der Gesetzgeber darauf, dass Apotheker auf Verlangen des Versicherten diesen bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten in der ePA unterstützen muss (§ 346 SGB V, Absatz 2).

Was muss ich als Praxis/Apotheke tun, um an der ePA teilnehmen zu können?
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden:

1.       die Institution muss an die TI angebunden sein

2.       die Institution muss das ePA Upgrade einspielen und

3.       die Institution muss das ePA-Modul des Primärsystemherstellers erwerben und freischalten

Daneben dürfen nur Leistungserbringer, die im Besitz eines eHBA sind, auf die ePA zugreifen.
Das für die Nutzung der ePA notwendige ePA-Upgrade (PTV4) der KoCoBox MED+ wird TI-Kunden der CGM nach Zulassung durch die gematik automatisch bereitgestellt und gemäß den Besonderen Geschäftsbedingungen (Absatz 24.3) berechnet. Wir informieren unsere Kunden bei Verfügbarkeit des Upgrades.

 

Förderung

Durch die zusätzliche Förderpauschale, die die Standesvertretungen mit der GKV-SV verhandelt haben, wird das Upgrade gefördert:

Gerne unterstützen wir Sie bei dem Update, kontaktieren Sie uns noch heute:

   telefonisch unter 0511 33060202

   per E-Mail an vertrieb@enodia.de

   über unser Kontaktformular

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